Liebe PatientInnen!

AB SOFORT ist KEINE TERMINVEREINBARUNG mehr ERFORDERLICH (Ausnahmen: Covid-Impfung).

Beachten Sie jedoch bitte die FFP2 Maskenpflicht in der Ordination.

Bei Husten, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Fieber und Müdigkeit besteht der Verdacht auf eine Covid19-Infektion, weshalb wir Ihnen empfehlen, im voraus einen PCR-Test zu machen. Um eine Covid19-Infektion auszuschliessen, ist bei den o.g. Symptomen immer eine Covid 19-Testung notwendig, unabhängig vom Impfstatus!
Bitte beachten Sie, dass die Covid-Impfung NICHT vor Ansteckung schützt, sondern vor schwerem Krankheitsverlauf und gewissermassen vor dem Long-Covid-Syndrom.
Oft verbirgt sich hinter den Symptomen (insbesondere bei sehr hohem Fieber) eine echte „Grippe“- die Viren Influenza A oder B. Dagegen können Sie sich durch die Grippeimpfung schützen!

Seit 1. Juni sind  Krankmeldungen nur mehr persönlich möglich- einzige Ausnahme ist eine Erkrankung mit Covid-19. In diesem Fall kommen Sie bitte nicht in die Ordination, sondern melden sich bitte auf bei uns.


GRIPPEIMPFUNG

Für eine Grippeimpfung benötigen Sie keinen Termin.
Wir impfen auch Personen, die nicht PatientInnen unserer Ordination sind, wenn der eigene Hausarzt/Hausärztin keine Grippeimpfungen  durchführt.
Für Patienten mit Wiener Wohnsitz sind die Impfungen kostenlos.
Für Patienten ab 65 Jahren haben wir zur Verfügung das Serum Fluad Tetra und  Vaxigrip Tetra, für Patienten unter 65 Jahren und Kinder das Serum Vaxigrip Tetra.


CORONAIMPFUNG

Wir bieten  in der Ordination Covid19-Impfungen mit dem Impfserum von Pfizer/Biontec nach telefonsicher Terminvereinbarung.

Bitte, bringen Sie zum Impftermin Ihre eCard, einen amtlichen Ausweis, Ihren Impfpass sowie den ausgefüllten Fragebogen.
Sie können hier да попънлнят листа за Fragebogen herunterladen.
Wir impfen auch Personen, die nicht PatientInnen unserer Ordination sind, wenn der eigene Hausarzt/Hausärztin keine Covid19-Impfungen durchführt.

Eine Antikörperbestimmung vor der Coronaimpfung ist nicht zielführend und wird im Hinblick auf die Auffrischungsimpfung nicht empfohlen. Eine Anikörperbestimmung ist nur für die Überprüfung der Immunantwort der Körpers auf die Impfung sinnvoll, insb. bei Immunschwäche oder immunabschwächender Therapie.


REZEPTE, ÜBERWEISUNGEN, VERORDNUNGEN

Alle Tätigkeiten, die telefonisch sowie per E-Mail möglich sind, werden nach wie vor so durchgeführt:

РЕЦЕПТИ bestellen Sie bitte weiterhin TELEFONISCH,ONLINE, per EMAIL oder über unser Briefkasten rechts von der Eingangstür. Die Rezepte werden elektronisch über das eRezept gespeichert und können in allen Apotheken papierfrei eingelöst werden. Auch Patienten mit OptOut in ELGA können die verordnete Medikamente über das eRezept in allen Apotheken abholen. Die Ausstellung der eRezept dauert in der Regel einen Werktag.

VERORDNUNGEN, ÜBERWEISUNGEN  etc bestellen Sie bitte ebenfalls TELEFONISCH, per EMAIL oder über unser Briefkasten. Diese können dann ab nächsten Werktag ohne Termin in der Ordination abgeholt werden. Eine Übermittlung per Email ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) nicht möglich.


Болнични листове

Seit 01.06.2022 sind Krankmeldungen nur mehr persönlich möglich- einzige Ausnahme ist eine Erkrankung mit Covid-19. In diesem Fall kommen Sie bitte nicht in die Ordination, sondern melden sich bitte auf bei uns. Die Quarantäne entfällt ab 01.08.2022.

Ab sofort kann Ihr Dienstgeber die Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbestätigung) direkt in ELGA abrufen unter
https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.838869
Sie haben auch die Möglichkeit, über www. meinesv.at
die Bestätigung für Ihre Krankmeldung anzufordern, um diese an Ihren Dienstgeber weiterzuleiten.
Eine Übermittlung per Email ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) nicht möglich.


Ausserhalb der Ordinationszeiten

wenden Sie sich bitte an das Wiener Ärztefunkdienst (141) oder bei Lebensgefahr an die Wiener Rettung (144).


GDPR емайл (Защита на личните данни)
Bitte, beachten Sie, dass für eine Emailverkehr eine unterschriebene Zustimmung für die Emailübertragung nach der DSVGO vorliegen muss.
Seit 1. Juli 2022 ist die DSGVO wieder in vollem Umfang in Kraft (Ende der Ausnahmeregelung via Telematikgesetz).