Liebe PatientInnen!
Bitte, beachten Sie, dass um weiterhin ein Speichern der Medikamente auf der e-Card zu ermöglichen, muß alle 90 Tage die Original-eCard gesteckt werden!!!
ORDINATIONSBESUCHE
Ab sofort benötigen Sie keine FFP2-Maske und keinen Termin bei akuter Erkrankung.
Bei akuter Erkrankung empfehlen wir, in der letzten Ordinationsstunden zu kommen, um das Infektionsrisiko im Warteraum zu minimieren.
Bei Husten, Fieber, Halsschmerzen oder Kopfschmerzen ersuchen wir, eine FFP2 Maske zu tragen sowie im voraus, einen Covid-Antigentest durchzuführen, um das Infektionsrisiko im Warteraum zu minimieren.
Routinetätigkeiten wie Vorsorgeuntersuchungen, Kuranträge, Atteste, Blutabnahmen und dergleichen werden nur nach Voranmeldung durchgeführt.
KRANKMELDUNG
Seit 01.06.2022 sind Krankmeldungen nur mehr persönlich möglich!
Ab sofort kann Ihr Dienstgeber die Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbestätigung) direkt in ELGA abrufen unter
https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.838869
Sie haben auch die Möglichkeit, über www. meinesv.at die Bestätigung für Ihre Krankmeldung anzufordern, um diese an Ihren Dienstgeber weiterzuleiten.
REZEPTE, ÜBERWEISUNGEN, VERORDNUNGEN
REZEPTE bestellen Sie bitte weiterhin TELEFONISCH,ONLINE, per EMAIL oder über unser Briefkasten rechts von der Eingangstür. Die Rezepte werden elektronisch über das eRezept gespeichert und können in allen Apotheken mit Ihrer eCard papierfrei eingelöst werden. Die Ausstellung des eRezepts dauert in der Regel einen Werktag.
Bitte vergessen Sie nicht mindestens einmal pro Quartal Ihre e-Card bei uns zu stecken, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Angelegenheiten sicherzustellen. Leider kann es sein, dass wir Ihrem Anliegen nicht nachkommen können, wenn es zu lange her ist, dass Sie bzw. Ihre e-Card bei uns waren. Bitte um Verständnis.
VERORDNUNGEN, ÜBERWEISUNGEN etc bestellen Sie bitte ebenfalls TELEFONISCH, per EMAIL oder über unser Briefkasten. Diese können dann ab nächsten Werktag ohne Termin in der Ordination abgeholt.
Ausserhalb der Ordinationszeiten
wenden Sie sich bitte an das Wiener Ärztefunkdienst (141) oder bei Lebensgefahr an die Wiener Rettung (144).
DSGVO I EMAIL
Bitte, beachten Sie, dass für eine Emailverkehr eine unterschriebene Zustimmung für die Emailübertragung nach der DSVGO vorliegen muss.
Seit 1. Juli 2022 ist die DSGVO wieder in vollem Umfang in Kraft (Ende der Ausnahmeregelung via Telematikgesetz).