Liebe PatientInnen,

Bitte, beachten Sie, dass um weiterhin ein Speichern der Medikamente auf der e-Card zu ermöglichen, muß alle 90 Tage die Original-eCard gesteckt werden!

ORDINATIONSBESUCHE

Ab sofort benötigen Sie einen Termin, Termine sind auch kurzfristig hier buchbar.
Patienten ohne Termin können wir nur bei akuten Beschwerden oder für einfache administrative Tätigkeiten annehmen. Routinetätigkeiten wie Vorsorgeuntersuchungen, Kuranträge, Atteste, Blutabnahmen und dergleichen werden nur nach Voranmeldung durchgeführt.


Bei akuter Erkrankung ersuchen wir, ausschliesslich in der ersten Ordinationsstunde zu kommen, um das Infektionsrisiko im Wartezeit zu minimieren.
Bei Husten, Fieber, Halsschmerzen oder Kopfschmerzen vergessen Sie bitte nicht Ihre FFP2 Maske!


KRANKMELDUNG

Seit 01.06.2022 sind Krankmeldungen nur persönlich möglich!

Ihr Dienstgeber kann die Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbestätigung) direkt abrufen unter
https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.838869
Sie haben auch die Möglichkeit, über www.meinesv.at die Bestätigung für Ihre Krankmeldung anzufordern, um diese an Ihren Dienstgeber weiterzuleiten.


REZEPTE, ÜBERWEISUNGEN, VERORDNUNGEN

DAUERREZEPTE bestellen Sie bitte weiterhin telefonisch, online, per Email oder über unser Briefkasten rechts von der Eingangstür. Die Rezepte werden elektronisch über das eRezept gespeichert und können in allen Apotheken mit Ihrer eCard papierfrei eingelöst werden. Ebenso können Sie auf diesem Wege eine Anfrage für Verordnungen und Überweisungen etc stellen. Die Ausstellung des eRezepts oder des Formulars dauert in der Regel einen Werktag.

Bitte vergessen Sie nicht mindestens einmal pro Quartal Ihre e-Card bei uns zu stecken, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Angelegenheiten sicherzustellen. Leider kann es sein, dass wir Ihrem Anliegen nicht nachkommen können, wenn es zu lange her ist, dass Sie bzw. Ihre e-Card bei uns waren. Bitte um Verständnis.


Ausserhalb der Ordinationszeiten

wenden Sie sich bitte an das Wiener Ärztefunkdienst (141) oder bei Lebensgefahr an die Wiener Rettung (144).

DSVGO

Seit 1. Juli 2022 ist die DSGVO wieder in vollem Umfang in Kraft (Ende der Ausnahmeregelung via Telematikgesetz).